Entsprechend werden schrittweise Vollzugslockerungen empfohlen, um dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, sich in Freiheit nach und nach zu bewähren. Des Weiteren fand bis anhin keine deliktsorientierte Therapie statt. Der Beschwerdeführer scheint seine Anlasstaten nach wie vor zu bagatellisieren und sein Deliktsverhalten zu externalisieren. Ihm ist zwar zugute zu halten, dass er für aktuelle Verhaltensweisen Verantwortung übernehmen kann. Eine Auseinandersetzung mit den Anlasstaten, das Bestehen einer Opferempathie sowie die Verminderung seiner aktuell starken Verantwortungsexternalisierung erscheinen aus legalprognostischer Sicht jedoch unumgänglich.