Die Impulsproblematik ist zudem noch nicht hinreichend abgeklärt. Auch betreffend die narzisstischen Persönlichkeitszüge sind weitergehende therapeutische Bestrebungen im Umgang mit dem überhöhten Anspruchsdenken und dem gesteigerten Autonomiebedürfnis des Beschwerdeführers zu unternehmen. Nach wie vor hat der Beschwerdeführer eine Aversion gegenüber ihn bevormundenden Institutionen. Der frühere Strafvollzug zeigt, dass die Kooperationsbereitschaft beim Beschwerdeführer mit zunehmenden Vollzugslockerungen abgenommen hatte, wenn seinen Vorstellungen nicht entsprochen wurde.