sowie das Gutachten von Med. pract. C.________ und dessen Ergänzungen ist dem Beschwerdeführer zweifellos eine positive Entwicklung zu attestieren. Es ist ihm im Rahmen der freiwilligen Therapie mit Psychologin D.________ gelungen, seine dissozialen Verhaltensweisen zu reduzieren, wobei seine narzisstische Persönlichkeitsproblematik nach wie vor deutlich zum Vorschein kommt. Die Persönlichkeitsstörung des Beschwerdeführers lässt sich gemäss Med. pract. C.________ zwar nicht «wegtherapieren», jedoch kann die Bedeutung