Es setzt sich mit sämtlichen relevanten Akten und Fragen auseinander. Entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers ist es sodann widerspruchsfrei und zeigt ausführlich die bisherigen therapeutischen Fortschritte sowie die noch zu behandelnden Problemfelder des Beschwerdeführers auf. Zudem steht das Gutachten in Einklang mit den Berichten und Stellungnahmen der behandelnden Therapeutin. 23.4 Der Beschwerdeführer bringt vor, er leide an keiner schweren psychischen Störung mehr. Die genaue Qualifizierung/Diagnostizierung einer psychischen Erkrankung bildet wohl Ausgangspunkt für eine zweckmässige therapeutische Behandlung.