22 eine eigenständige Beurteilung des Sachverständigenbeweises im Hinblick auf die Einbeziehung aller für die Begutachtung relevanten Umstände vornehmen, damit es gestützt darauf einen eigenverantwortlichen Entscheid in der Sache zur Gefährlichkeit treffen kann (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_424/2015 vom 4.12.2015 E. 2.2 und 2.3 mit weiteren Hinweisen; zum Ganzen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern SK 15 382 vom 23.11.2016). 23.2