So könne eine Erprobung und Erweiterung des Risikomanagements erreicht werden und die Erfahrungen könnten therapeutisch genutzt werden, um den Umgang mit Drucksituationen zu bearbeiten. Vom Ablauf dieser Vollzugslockerungen hange es schliesslich ab, ob dem Beschwerdeführer auch weitergehende Progressionsstufen zu gewähren seien. Bei günstigem Verlauf seien unbegleitete Urlaube innerhalb ca. eines Jahres möglich. Eine weitere Behandlung des Beschwerdeführers sei dringend indiziert. Die Weiterführung der Verwahrung mit Überprüfung der Fortschritte im Rahmen