Die attestierten therapeutischen Fortschritte seien unter Gewährung zunehmender Freiheitsgrade auf ihre Stabilität hin zu überprüfen, um ihre Nachhaltigkeit beurteilen zu können. Unter schrittweise gewährten Vollzugslockerungen könnten insbesondere die Steuerungsfähigkeit, vor allem im Zusammenhang mit der Impulsivität in emotional anspruchsvollen Situationen, aber auch die Kooperationsbereitschaft bzw. Absprachefähigkeit des Beschwerdeführers bei zunehmenden Freiheitsgraden (trotz gesteigertem Autonomiebedürfnis), die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme sowie die Aufrechterhaltung der Alkoholabstinenz erprobt werden.