Die Rückfallgefahr könne jedoch auf ein geringes bis moderates Mass gesenkt werden, indem im Bereich der Selbstkontrolle durch eine Verbesserung des Risikomanagements im Rahmen dessen Erprobung durch Vollzugslockerungen eine deutliche Ausprägung erreicht werden könne. Unter Berücksichtigung der tieferen Handlungsschwelle bezüglich der bisher gezeigten sonstigen polymorphen Deliktsarten sei von einem langfristig moderaten bis deutlichen Risikos für Eigentums- und Strassenverkehrsdelikte auszugehen – Rückfallfreiheit und Rückfälligkeit sei als gleich wahrscheinlich einzustufen.