Auch das Sozialverhalten habe sich verbessert. Der Beschwerdeführer präsentiere kaum mehr dissoziale Verhaltensmuster und habe sich – zumindest aktuell – von seinem delinquenten Selbstbild gelöst. Auch seine Frustrationstoleranz habe sich verbessert. Dennoch bagatellisiere und externalisiere der Beschwerdeführer sein Deliktsverhalten stark, wohingegen er bezüglich aktueller Verhaltensweisen mehr Verantwortung übernehme.