Beim Beschwerdeführer bestehe nach wie vor ein deutlich gesteigertes Autonomiebedürfnis sowie eine gesteigerte Anspruchshaltung, wobei sich letztere im Vollzug möglicherweise sogar noch verstärkt habe und er diesbezüglich durch eine höhere Kränkbarkeit auffalle. Das grandiose Gefühl der eigenen Wichtigkeit sei jedoch rückläufig, wobei es dem Beschwerdeführer nach wie vor wichtig sei, sein gegen aussen getragenes Selbstbild auch unter Inkaufnahme erheblicher negativer Konsequenzen aufrechtzuerhalten. Er unterbreche unter Druck günstige Entwicklungen vorschnell, um einen Gesichtsverlust zu vermeiden.