Tatzeitnah sei beim Beschwerdeführer von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Anteilen (ICD-10; F61.0) sowie von einem schädlichen Gebrauch von Alkohol (ICD-10; F10.1) auszugehen. Aktuell liege eine narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung mit dissozialen Zügen vor.