18 abnehmenden Identifikation mit der Kriminalität und der Annahme von Unterstützung trotz ausbleibender «Belohnung» verbessert (vgl. amtliche Akten BVD pag. 1599 f.). 22.5 Das am 4.12.2017 in Auftrag gegebene Gutachten (vgl. amtliche Akten BVD pag. 1626 ff.) wurde am 29.3.2018 durch Med. pract. C.________ erstellt. Tatzeitnah sei beim Beschwerdeführer von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Anteilen (ICD-10; F61.0) sowie von einem schädlichen Gebrauch von Alkohol (ICD-10; F10.1) auszugehen.