Mit ergänzender Stellungnahme vom 17.10.2017 erklärte Psychologin D.________, es müsse ein neues forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Aus fachpsychologischer Sicht seien graduelle Vollzugslockerungen zu installieren, um die Absprachefähigkeit und die Verantwortungsübernahme des Beschwerdeführers schrittweise vorzubereiten sowie um mögliche Risikosituationen frühzeitig erkennen und bearbeiten zu können. Erst nach erfolgreich verlaufenen Vollzugslockerungen könne eine Empfehlung für eine bedingte Entlassung aus fachpsychologischer Sicht überhaupt erfolgen.