Der Beschwerdeführer trage zu seiner Wohnzelle grosse Sorge und halte sie stets sauber. Ca. einmal im Monat erhalte er Besuch von seinem Vater, seinem Bruder oder seinem Grossvater. Er besuche Weiterbildungsangebote, engagiere sich für die Situation der Verwahrten im Strafvollzug und beabsichtige eine Gesprächsgruppe für Verwahrte aufzubauen (vgl. amtliche Akten BVD pag. 1560 ff.). 22.2 Die behandelnde Psychologin D.________ (vom Forensischen Institut Zentralschweiz) hielt im Therapiebericht vom 25.7.2017 fest, der Beschwerdeführer habe im Juni 2017 das «Reasoning and Rehabilitation» Programm (R&R Programm) begonnen.