22. 22.1 Im Führungsbericht vom 25.7.2017 wird das Arbeitsverhalten des Beschwerdeführers als selbständig und zuverlässig umschrieben. Hinsichtlich Qualität und Quantität sei eine gute Leistung auszumachen. Bei neuen Arbeiten habe der Beschwerdeführer teilweise zu schnell und unüberlegt mit der Arbeit losgelegt, anstelle zuerst auf die Anweisungen seiner Gewerbeverantwortlichen zu warten. In diesen Fällen sei das Resultat der Arbeit meist nicht brauchbar gewesen. Der Beschwerdeführer habe sich jedoch als teamfähig gezeigt und zu seinem Arbeitsplatz Sorge getragen. Er sei umgänglich und hilfsbereit.