Bei der Beurteilung der günstigen Prognose sei eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls erforderlich. Die Prognosebeurteilung dürfe sich nicht nur auf das Gutachten abstützen. Der Gutachter habe von einer moderaten bis deutlichen – jedoch noch nicht ausreichenden – risikosenkenden Verbesserung der Steuerungsfähigkeit deliktrelevanter Impulse (Selbstkontrolle) gesprochen. Gleichzeitig habe er ausgeführt, die «Stabilität» der therapeutischen Fortschritte müsse unter Freiheitsgraden erprobt werden.