Der Gutachter gehe ferner davon aus, die narzisstischen Persönlichkeitsanteile würden aktuell stärker zum Vorschein kommen, als dies in Freiheit der Fall sein würde. Weil der Beschwerdeführer an keiner Persönlichkeitsstörung mehr leide, sei es nicht nachvollziehbar, warum eine «störungsorientierte» Therapie notwendig sei. Den vergangenen Geschehnissen dürfe nicht mehr grosses Gewicht beigemessen werden, weil sich die Situation des Beschwerdeführers massgeblich verändert habe. Die Umwandlung in eine stationäre Massnahme falle ausser Betracht, zumal der Beschwerdeführer an keiner Persönlichkeitsstörung mehr leide.