Die bisher attestierten Fortschritte würden hierfür noch nicht ausreichen. Sie seien zwar positiv zu werten und als Schritt in die richtige Richtung zu bezeichnen. Entsprechend seien dem Beschwerdeführer nun auch schrittweise Vollzugslockerungen zu gewähren, damit er seine Absprachefähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Abstinenz bei zunehmenden Freiheitsgraden unter Beweis stellen könne. Aktuell könne alleine gestützt auf die positiven Entwicklungen des Beschwerdeführers jedoch noch nicht auf eine genügende Verhaltens- und Einsichtsänderung geschlossen und ein relevanter Einfluss auf die Prognosestellung zuerkannt werden.