14 Rahmen als deutlich erhöht eingeschätzt. Aktuell sei beim Beschwerdeführer ein positiver Vollzugsverlauf zu verzeichnen. Er sei jedoch im Vollzugsalltag vorwiegend durch widersprüchliches Verhalten aufgefallen. Positiv sei, dass der Beschwerdeführer den Kontakt zu seiner Psychologin seit längerer Zeit aufrechterhalte und die regelmässig stattfindenden Therapiegespräche wahrnehme. Zudem habe der Beschwerdeführer am R&R-Programm teilgenommen und dieses erfolgreich abgeschlossen.