13 fall sorgfältig geprüft werden. Die Gemeingefährlichkeit ist Rechtsfrage. Allerdings lassen sich psychiatrische und juristische Fragestellungen in der Praxis häufig nicht sauber trennen. Klar ist, dass der forensischen Begutachtung die zentrale Aufgabe zukommt, die psychische Verfassung des Betroffenen als wesentliche tatsächliche Entscheidgrundlage abzuklären und prognostisch einzuschätzen (anstelle von vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_1028/2014 vom 17.7.2015 E. 3.4. ff.).