20. 20.1 Die POM führte in ihrem Entscheid vom 7.6.2018 betreffend die Frage der Rechtsverzögerung aus, gemäss den aktuellen Therapie- und Führungsberichten sowie den Stellungnahmen des Forensischen Instituts Zentralschweiz würden die Fachpersonen aktuell die Weiterführung der Verwahrung des Beschwerdeführers empfehlen. Es sei jedoch eine Neubegutachtung empfohlen worden, um so die Unterbringung, insbesondere auch die vor einer bedingten Entlassung notwendigerweise zu durchlaufenden Progressionsstufen, abzuklären.