904 ff.); - Am 8.9.2010 wurde der Beschwerdeführer mit Urteil des Kreisgerichts II Biel- Nidau wegen Diebstahls, Erpressung, Freiheitsberaubung, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Nötigung, Drohung, Widerhandlung gegen das Waf- fen- und das Strassenverkehrsgesetz u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer statio-