21 ff.); - Mit Urteil des Kreisgerichts VIII Bern-Laupen vom 19.6.2003 wurde der Beschwerdeführer des qualifizierten Raubes, mehrfach begangen unter Offenbarung besonderer Gefährlichkeit, des Raubs, des mehrfachen Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs sowie der groben Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 117 Tagen verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben (vgl. amtliche Akten BVD pag. 299 ff.); -