Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird der bisherige Vollzugsverlauf des Beschwerdeführers vorliegend kurz dargestellt: - Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Gerichtskreises III Aarberg-Büren- Erlach vom 31.8.2001 des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs, beides mehrfach begangen, der Erpressung und des Versuchs dazu, der Hehlerei, der Tätlichkeiten, des falschen Alarmes, der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs-, Betäu- bungsmittel- sowie Transportgesetzes schuldig erklärt. Er wurde u.a. zu 9 Mo-