BVR 2012 S. 114 E. 2.3.3). 18.2 Die POM bezog im Entscheid vom 7.6.2018 die wesentlichen Berichte, Stellungnahmen und Gutachten mit ein und stellte fest, die Fachpersonen würden – im Wissen um die bisherige Dauer der Verwahrung, die im unteren Bereich für eine Verwahrung angesiedelte Gefährlichkeit des Beschwerdeführers sowie seine mittlerweile erzielten Fortschritte – die Weiterführung der Verwahrung empfehlen.