Gewährung des Arbeitsexternats im Entscheid vom 7.6.2018 als Rechtsverzögerungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer habe die entsprechenden Anträge bereits im Rahmen des rechtlichen Gehörs gestellt. Die Vorinstanz habe diese Anträge jedoch sistiert, weil sie die Überprüfung der Anträge vom Vorliegen des am 4.12.2017 in Auftrag gegebenen Gutachtens abhängig gemacht habe. Der Beschwerdeführer rüge sinngemäss eine Rechtsverzögerung, indem er argumentiert habe, es gehe nicht an, dass die Vorinstanz mit dem Entscheid zuwarte. Als Rechtsverzögerungsbeschwerde seien die beiden Gesuche vom Streitgegenstand erfasst.