4. Am 11.7.2018 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 7.6.2018 und stellte folgende Anträge (vgl. amtliche Akten SK 18 295 pag. 1 ff.): 1. Der angefochtene Entscheid vom 7. Juni 2018 sei aufzuheben. 2. Die Verwahrung sei mit sofortiger Wirkung aufzuheben. 3. Eventualiter sei der Beschwerdeführer bedingt aus der Verwahrung zu entlassen.