3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Anschlussberufungsführerin, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Mitzuteilen: - Vorinstanz - dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 22 Bern, 21. Dezember 2018 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: