21 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Soweit die Beschuldigte obsiegt: Leistungen ab 1.1.2018 Stunden Satz amtliche Entschädigung 3.19 200.00 CHF 638.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 32.15 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 670.15 CHF 51.60 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 721.75 Soweit die Beschuldigte unterliegt: