1. der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 11. Januar 2018 am Flughafen Bern-Belp; 2. der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Versuch), begangen am 11. Januar 2018 am Flughafen Bern-Belp durch versuchte vorschriftswidrige Beförderung eines Tieres; und in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 34 Abs. 1 und 2, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 106, 286 Abs. 1 StGB 28 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 TSchG 167 Abs. 1 TSchV 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.