19 V. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Luftfahrtgesetz, angeblich begangen am 11. Januar 2018 am Flughafen Bern-Belp; unter Auferlegung von ¼ der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘940.00, ausmachend CHF 485.00, an den Kanton Bern; unter Auferlegung von ¼ der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘000.00, ausmachend CHF 500.00, an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: