20. Entschädigung des amtlichen Verteidigers Das Honorar für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ vor erster Instanz wird gemäss angemessener Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 13. Juni 2018 festgesetzt (pag. 122 ff.). Der für den Kandidaten (MLaw) verrechnete Aufwand wird im Umfang der Hälfte zum Stundenaufwand des Rechtsanwaltes geschlagen. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung und das volle Honorar vor oberer Instanz werden gemäss der eingereichten angemessenen Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 3. Dezember 2018 (pag.