Bezüglich der Widerhandlung gegen das Luftfahrtgesetz erfolgt hingegen gemäss Antrag der Verteidigung und in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils ein Freispruch. Die Kammer folgt der Kostenteilung der Vorinstanz insofern, als die Hinderung einer Amtshandlung als Hauptvorwurf rund die Hälfte des Aufwandes ausmacht. Es erscheint an-