17 mum. Der Tagessatz ist somit auf den Mindestbetrag von CHF 30.00 festzulegen. Eine ausnahmsweise Unterschreitung dieses Betrages rechtfertigt sich vorliegend nicht. 17.6 Bedingter Vollzug Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 2 StGB). Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft (vgl. pag.