Dass die Beschuldigte damit rechnete, in der Kabine mit Sicherheit die Tasche öffnen zu können, muss als Schutzbehauptung betrachtet werden. So kennen praktisch alle Fluggesellschaften in Europa, die den Tiertransport in der Kabine erlauben, ganz ausdrücklich oder zumindest implizit die Regel, dass das Tier während des Fluges unter dem Sitz im geschlossenen Spezial- Transportbehälter bleiben muss (so etwa Swiss , Air France,