Sie sei mit ihm bereits unzählige Male und ohne Zwischenfälle geflogen. Sie habe sich auch im Vorfeld des geplanten Fluges vom 11. Januar 2018 aktiv darum gekümmert, dass sie sämtliche Vorschriften der Airline einhalte. Sie sei davon ausgegangen, dass sie während des Fluges den Reissverschluss der Tasche öffnen 14 und den Hund wie auf den bisherigen Flügen kraulen könne. Sie sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz freizusprechen (pag. 196 f.).