Selbst wenn dieser Vorgang als Transport angesehen würde, wäre dieser nicht vorschriftswidrig erfolgt. Die Beschuldigte habe die Sporttasche verwendet, weil mit einer Hundereisetasche bzw. -box das Gesamtgewicht gemäss den Transportbestimmungen der Airline zu hoch gewesen wäre. Die verwendete Sporttasche habe ein Loch, durch welches die Luft zirkulieren, der Hund atmen und Licht eindringen könne. Der Transport des Hundes wäre für den Flug von ca. einer Stunde tierschutzkonform gewesen resp. die Sportasche für den kleinen Hund geeignet.