13 darin nicht aufrecht stehen können. Die Sporttasche habe keine Luftlöcher gehabt. Einzig aufgrund eines defekten Reissverschlusses habe es eine kleine Öffnung für etwas Luftzufuhr und etwas Licht gegeben. Der Hund hätte auch keine Möglichkeit gehabt etwas zu trinken oder sein Bedürfnis zu erledigen (pag. 144 f., S. 14 f. der Urteilsbegründung). Die Tasche sei offensichtlich zu klein gewesen für die Grösse des Hundes. Die Luftzirkulation sei ungenügend gewesen.