Aus der historischen Auslegung der jungen Bestimmung ergibt sich, dass zwar eine Vielzahl von Verhaltensarten erfasst werden soll, allerdings nicht jede geringfügige Missachtung zu einem Strafverfahren führen soll. Die Bestimmung zielt in erster Linie darauf ab, das Umgehen einer Kontrolle bzw. das Betreten eines Sicherheitsbereichs ohne erfolgreiche Sicherheitskontrolle zu bestrafen. Insbesondere soll auch das Verbringen von gefährlichen Gegenständen, die nicht unter das Waffengesetz fallen, in den Sicherheitsbereich geahndet werden können.