11.4 Würdigung der Kammer Die Beschuldigte öffnete die unverschlossene Gate-Tür, trat auf das Vorfeld des Flughafens und ging in Richtung Flugzeug, obwohl ihr zuvor mitgeteilt worden war, dass sie nicht mitfliegen dürfe. Wenige Minuten zuvor waren die übrigen Passagiere ohne Kontrolle und Begleitung durch dieselbe Tür zum Flugzeug gegangen. Die Beschuldigte tat offensichtlich etwas, was sie zu diesem Zeitpunkt nicht hätte tun dürfen. Dies war ihr bewusst.