Die Verteidigung führte hingegen zusammengefasst aus, der Beschuldigten könne kein unerlaubtes Eindringen in den Sicherheitsbereich des Flughafens nachgewiesen werden. In der Abflughalle habe sie sich bereits im Sicherheitsbereich befunden und habe einzig die unverschlossene Tür zum Vorfeld geöffnet. Rund 2.5 Minuten zuvor seien die übrigen Passagiere ohne Kontrolle und unbegleitet zum Flugzeug gegangen. Der letzte Passagier habe entgegen der Behauptung der Vorinstanz erst bei Sekunde 01:22 des Videos die Abflughalle verlassen.