Geschlossene Türen dürften nicht einfach geöffnet werden und man dürfe nicht einfach unbegleitet auf das Vorfeld treten. Denn Flugzeuge liessen den Propeller an, rollten auf die Startbahn und Transportfahrzeuge würden zirkulieren, weshalb das Betreten gefährlich werden könne (pag. 146 f., S. 16 f. der Urteilsbegründung).