LFG solle verhindert werden, dass Unbefugte das Vorfeld, d.h. den Sicherheitsbereich eines Flugplatzes betreten würden, da dies gefährlich sein könne. Die Beschuldigte habe gemäss Videoaufnahme ganz klar eigenständig die verschlossene Türe des Gates 2 geöffnet, habe das Vorfeld betreten und sei in Richtung des Flugzeuges gegangen. Demnach habe die Beschuldigte gegen das Luftfahrtgesetz verstossen, indem sie unberechtigterweise den Sicherheitsbereich des Flugplatzes Bern-Belp betreten habe. Geschlossene Türen dürften nicht einfach geöffnet werden und man dürfe nicht einfach unbegleitet auf das Vorfeld treten.