Zum anderen versuchte die Beschuldigte beispielsweise bei Minute 01:40 bis 01:44 des Überwachungsvideos wegzugehen, bevor sie wieder am Arm ergriffen wurde. Es kann der Verteidigung hingegen beigepflichtet werden, dass es auf dem Video eher den Anschein erweckt, als hätte die Beschuldigte einfach auf dem Vorfeld bleiben und ihr Telefonat durchführen wollen, anstatt dass sie aktiv versucht hätte, sich durch das Lösen aus dem Griff des Polizisten erneut auf den Weg zum Flugzeug zu machen. Sie versuchte zwar bei Minute 01:40 bis 01:44 in die Richtung des Flugzeugs zu gehen, allerdings zögerlich und auf ihr Telefon konzentriert.