Das Drehen war deutlich mehr als nur eine spontane Schockreaktion auf den Griff des Polizisten. Zum einen erfolgte das Wegdrehen nicht jeweils unmittelbar auf das Ergreifen durch den Polizisten. Zum anderen versuchte die Beschuldigte beispielsweise bei Minute 01:40 bis 01:44 des Überwachungsvideos wegzugehen, bevor sie wieder am Arm ergriffen wurde.