7 10.3 Vorbringen der Parteien 10.3.1 Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Die Generalstaatsanwaltschaft führte in ihrer Berufungsbegründung aus, die Beschuldigte habe der mehrmaligen Aufforderung des Polizisten, sich zurück ins Flughafengebäude zu begeben, keine Folge geleistet und habe aufgrund dessen zwecks Verbringung ins Gebäude am Arm gepackt werden müssen.