9. Beweismittel Als objektive Beweismittel sind die Videoaufzeichnungen des Flughafens Bern-Belp (pag. 6), der Anzeigerapport des Polizisten C.________ (pag. 2 ff.) und die eingereichten Unterlagen betreffend den Gesundheitszustand der Beschuldigten (pag. 98 ff.) aktenkundig. Ausserdem führte die Vorinstanz einen Augenschein an der als Hunde-Transportmittel dienenden Sporttasche durch (vgl. pag. 145). Die subjektiven Beweismittel sind die Aussagen der Beschuldigten (pag. 25 ff., pag. 114 ff.), der Flughafenmitarbeiterin D.________ (pag. 110 f.) und des Polizisten C.__