Bestritten und zu prüfen sind in Bezug auf den Sachverhalt gewisse Details, während im Übrigen vorwiegend Rechtsfragen umstritten sind. So vertreten die Parteien beispielweise unterschiedliche Ansichten in Bezug auf die Intensität der Gegenwehr der Beschuldigten und deren subjektiven Absichten bei ihrer Rückführung in die Abflughalle. Gleichzeitig stellen die Frage der Intensität der Gegenwehr, die für die Erfüllung des Tatbestands der Hinderung einer Amtshandlung erforderlich ist, und die Frage des subjektiven Tatbestandes zu prüfende Rechtsfragen dar.