8. Unbestrittener Sachverhalt und Vorgehen Das Rahmengeschehen, nämlich dass die Beschuldigte mit ihrem Hund in der Sporttasche von Bern nach Berlin fliegen wollte, sich auf das Vorfeld des Flugplatzes begab und von einer Mitarbeiterin des Flughafenpersonals und einem Polizeibeamten aufgehalten und wieder zurück in die Abflughalle geführt wurde, ist unbestritten. Bestritten und zu prüfen sind in Bezug auf den Sachverhalt gewisse Details, während im Übrigen vorwiegend Rechtsfragen umstritten sind.