Die Verteidigung rügte eine Verletzung des Anklagegrundsatzes in Bezug auf den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Im als Anklageschrift geltenden Strafbefehl vom 28. März 2018 wird der betreffende Sachverhalt wie folgt umschrieben: A.________ wollte am 11. Januar 2018 mit dem Flug Skywork Airlines SX 120 von Bern-Belp nach Berlin Tegel fliegen. Zu diesem Zweck verstaute sie ihren Hund, einen Jack Russel Terrier, in einer Sporttasche und schloss deren Reissverschluss.